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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachhaltig-Investieren

§1 Geltungsbereich

  1. Für die Vertragsbeziehungen, Leistungen und Angebote zwischen Kilian Rüfer, Rheinstraße 40-42, 64283 Darmstadt (nachfolgend: „Nachhaltig-Investieren“) und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  2. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
  3. Für alle kostenfreien Leistung (z.B. Vermittlung von Anlagenberatern) die der Kunde auf der Webseite findet, sind nicht diese AGB geltend, sondern die Nutzungsbedingungen von Nachhaltig-Investieren.
  4. Verträge, die über die Affiliate-Links initiiert werden, kommen ausschließlich zwischen dem Webseiten-Besucher von www.nachhaltig-investieren.com (nachfolgend: Webseiten-Besucher“) und dem jeweiligen Affiliatepartner zustande. Für die Verträge gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Partners.

§2 Vertragsabschluss

  1. Das Beschreiben der Leistungen auf der Webseite www.nachhaltig-investieren.com (nachfolgend: „Webseite“) stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.
  2. Der Webseiten-Besucher kann sich über verschiedene nachhaltige Investitionen informieren. Diese Informationen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern soll dem Kunden eine erste Informationsquelle zur weiteren Nachforschung dienen.
  3. Der Kunde erhält lediglich die Möglichkeit, Nachhaltig-Investieren seinerseits ein verbindliches Angebot (nachfolgend: „Auftrag“) zu unterbreiten, in dem er ein Beratungstermin in Textform per E-Mail, Kontaktformular, telefonisch oder in einem Video-Call bucht.
  4. Nach dem Eingang seines Auftrages bei Nachhaltig-Investieren, erhält der Kunde eine Annahmeerklärung durch Nachhaltig-Investieren (nachfolgend: „Auftragsbestätigung“) per E-Mail mit diesen AGB als Anhang. Es sei denn, Nachhaltig-Investieren gibt anderweitig zu erkennen (z. B. durch Tätigwerden), dass sie den Auftrag annimmt. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden oder konkludent, durch Tätigwerden Nachhaltig-Investieren, wirksam zustande.
  5. Ein Vertrag kann auch Zustandekommen, wenn Nachhaltig-Investieren ein schriftliches Angebot abgibt und der Kunde das Angebot annimmt. Soweit sich nichts anderes aus dem Angebot ergibt, gilt das Angebot Nachhaltig-Investieren ein Monat ab Zugang.
  6. Nachhaltig-Investieren behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen.

§3 Leistungen von Nachhaltig-Investieren

  1. Leistungsgegenstand ist die in der Auftragsbestätigung beschriebene Beraterleistung (Dienstleistung), nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder marketingmäßigen Erfolges.
  2. Nachhaltig-Investieren schuldet also die sachgerechte Leistungserbringung als solche, aber nicht einen bestimmten wirtschaftlichen/marketingmäßigen Erfolg.
  3. Bestandteil des Leistungsgegenstandes, können die Auftragsbestätigung von Nachhaltig-Investieren, die Protokolle oder Besprechungsberichte sein, soweit eine Besprechung zwischen Nachhaltig-Investieren und dem Kunden stattgefunden hat.
  4. Nachhaltig-Investieren behält sich den Austausch von namentlich benannten Drittanbietern durch andere Drittanbieter mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung.
  5. Erfüllungstermine sind nur verbindlich, sofern sie durch Nachhaltig-Investieren schriftlich bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus.
  6. Besteht die Leistung lediglich in der Beratung und in der anschließenden Empfehlung eines bestimmten Finanzberaters (welcher am geeignetsten für die gewünschte nachhaltige Investition) für eine bestimmte Investition, so wird der Finanzberatungsvertrag zwischen dem jeweils empfohlenen Finanzberater und dem Kunden abgeschlossen. Nachhaltig-Investieren ist dann nicht der Vertragspartner für die jeweilig Finanzberatung.

§4 Honorar, Termine

  1. Das Honorar von Nachhaltig-Investieren basiert auf Tagessätze und/oder auf einem pauschalen Honorar.
  2. Leistungsort, Fristen und das Honorar für die jeweiligen Leistungen von Nachhaltig-Investieren ergeben sich aus der entsprechenden Auftragsbestätigung.

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch Nachhaltig-Investieren bedarf der engen Kooperation der Vertragsparteien unter Mitwirkung durch den Kunden. Er wird insbesondere die für die von Nachhaltig-Investieren zu erbringenden Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen ohne Kosten für Nachhaltig-Investieren zur Verfügung stellen.
  2. Der Kunde erkennt an, dass die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten grundlegende Voraussetzung für die Leistungserbringung durch Nachhaltig-Investieren ist.
  3. Der Kunde wird sicherstellen, dass die von ihm an die vereinbarten Leistungen von Nachhaltig-Investieren gestellten Anforderungen allen rechtlichen Regelungen genügen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die von Nachhaltig-Investieren vorgeschlagenen Beratungsergebnisse auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften auf eigene Kosten prüfen zu lassen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Umsetzung der Beratungsergebnisse erst dann freizugeben, wenn er diese ausreichend auf rechtliche Zulässigkeit hat prüfen lassen und sich das Risiko einer Rechtsverletzung durch die Umsetzung der Beratungsergebnisse bewusst gemacht hat. Der Kunde trägt allein das Risiko der gesetzlichen Vereinbarkeit.

§6 Änderungen der zu erbringenden Leistung

  1. Die Leistungen von Nachhaltig-Investieren werden grundsätzlich im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages erbracht.
  2. Entsteht, aufgrund von Lücken in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Mehraufwand, so ist Nachhaltig-Investieren berechtigt, den entstehenden Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen ist.
  3. Nachhaltig-Investieren behält sich die Entscheidung über die Annahme von Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden zum bestehenden Vertrag vor.
  4. Nachhaltig-Investieren behält sich vor, dem Kunden den Aufwand zur Prüfung von Änderungs- und Ergänzungswünschen sowie zur Ausarbeitung von weiteren Beraterleistungen auf Grundlage der vereinbarten Sätze in Rechnung zu stellen.
  5. Nachhaltig-Investieren setzt die Arbeiten auf Grundlage des geschlossenen Vertrages bis zur schriftlichen Einigung über etwaige Änderungen/ Ergänzungen fort.

§7 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zwischen dem Kunden und Nachhaltig-Investieren im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorare und Auslagen. Soweit nicht anders vereinbart, stellt Nachhaltig-Investieren Leistungen auf Basis der jeweils geltenden Tagessätze von Nachhaltig-Investieren in Rechnung.
  2. Die vereinbarten Honorare und Auslagen enthalten die Umsatzsteuer und sonstige Steuern.
  3. Zusatzleistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, sind nicht im Honorar mitenthalten und werden vom Kunden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter sowie Leistungen von Nachhaltig-Investieren.
  4. Ändert der Kunde vorzeitig einen Auftrag oder beendet er das Vertragsverhältnis, so hat der Kunde alle angefallenen Kosten von Nachhaltig-Investieren zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
  5. Rechnungen sind 10 Kalendertage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

§8 Rücktritt durch den Kunden oder Änderung des Auftrags

  1. Im Falle einer Kündigung des Kunden, hat Nachhaltig-Investieren einen Anspruch auf angemessene Vergütung der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen Leistungen und Kosten. Die bis zum wirksamen Rücktritt entstandenen Kosten sind vom Kunden zu erstatten.
  2. Ändert der Kunde einen Auftrag, so hat Nachhaltig-Investieren das Recht, die Änderungen abzulehnen. Falls Nachhaltig-Investieren die Änderungen annimmt, so hat der Kunde die Mehrkosten für die bereits ausgeführten Leistungen zu tragen und die Kosten für die Änderung zu übernehmen.

§9 Rücktritt durch Nachhaltig-Investieren

Nachhaltig-Investieren kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt oder sich im Verzug der Annahme mit einer angebotenen fertiggestellten Leistung befindet. Weitergehende Ansprüche von Nachhaltig-Investieren bleiben unberührt.

§10 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

  1. Nachhaltig-Investieren haftet nur dann für fristgerechte Durchführung der vereinbarten Beraterleistung, soweit die Leistung ausschließlich von Nachhaltig-Investieren in Eigenleistung erbracht wird und nicht von der Mitwirkung Dritter abhängig ist.
  2. Nachhaltig-Investieren hat Verzögerungen bei der Durchführung der Leistungen nicht zu vertreten, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die von der Nachhaltig-Investieren nicht beherrscht werden können. Insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben und Anordnungen, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern). In solchen Fällen wird die Durchführung der Leistung, falls noch zweckmäßig und noch möglich, nachgeholt. Der Vergütungsanspruch von Nachhaltig-Investieren bleibt bei einer Nachholung bestehen.
  3. Nachhaltig-Investieren haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet Nachhaltig-Investieren für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet Nachhaltig-Investieren jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Die Verpflichtung des Kunden zur Schadensabwendung und -minderung, insbesondere im Fall von Daten- oder Dateiverlusten bleibt unberührt. Der Verlust von Daten ist nicht ersatzfähig, soweit für diese nicht regelmäßig mindestens einmal täglich Sicherungskopien auf getrennten Datenträgern erstellt wurden.

§11 Datenschutz und Speicherung des Vertragstextes

  1. Die Datenschutzpraxis von Nachhaltig-Investieren steht im Einklang mit der DSGVO. Bitte hierzu die Datenschutzbestimmungen auf der Webseite beachten.
  2. Nachhaltig-Investieren wird personenbezogene Daten des Kunden wie z. B. Anschrift, Telefon, E-Mail und vom Kunden übermittelte Daten und Informationen speichern, verarbeiten und zur Erfüllung des Vertrages an ausgewählte (für die Durchführung der Leistung notwendige) Dritte weiterleiten.

§12 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarenden Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen Beabsichtigten am nächsten kommen.
  2. Nachhaltig-Investieren darf die Firma und Marke des Kunden als Referenz zu Marketingzwecken verwenden.
  3. Die Verwendung des Namens Nachhaltig-Investieren durch den Kunden in der Öffentlichkeit in Verbindung mit einem von Nachhaltig-Investieren durchgeführten Projekt bedarf der Einwilligung von Nachhaltig-Investieren.
  4. Die Abtretung von Rechten des Kunden aus dem Vertrag ist ohne vorherige Zustimmung von Nachhaltig-Investieren ausgeschlossen.
  5. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.
  6. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
  7. Nachhaltig-Investieren ist berechtigt, jeweils eine Kopie der Projektunterlagen zu Qualitätssicherungs- und Beweiszwecken auch nach Beendigung des Projekts sicherzustellen.
  8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Darmstadt, soweit gesetzlich zulässig.

Stand: November 2021