Stand: Oktober 2026
Seit 2025 gelten EU-weit Regeln dafür, wann ein Fonds sich „nachhaltig“, „ESG“ oder „Klima“ nennen darf. Forschende der Universität Augsburg um Prof. Dr. Marco Wilkens haben untersucht, warum solche Regeln wichtig sind: Der Name eines Fonds bewegt viel Anlegergeld.
Welche Regeln gelten?
Grundlage sind die Leitlinien der EU-Wertpapieraufsicht ESMA zu Fondsnamen. Die BaFin wendet sie in Deutschland an. Für neu aufgelegte Fonds gelten sie seit dem 21. November 2024, für alle bestehenden Fonds seit dem 21. Mai 2025. Sie gelten also jetzt.
- 80-Prozent-Regel: Mindestens 80 % des Fondsvermögens müssen zu dem passen, was der Name verspricht.
- Ausschlüsse: Welche Unternehmen tabu sind, hängt vom Begriff im Namen ab. Bei Begriffen wie „Umwelt“, „Klima“, „grün“, „Impact“ oder „nachhaltig“ gelten die strengen Ausschlüsse der Paris-abgestimmten Klima-Indizes: unter anderem keine Unternehmen, die mindestens 1 % ihres Umsatzes mit Kohle, 10 % mit Öl oder 50 % mit Gas machen. Dazu kommen Hersteller umstrittener Waffen, Tabakkonzerne und Unternehmen, die gegen internationale Grundsätze wie den UN Global Compact verstoßen. Bei Begriffen wie „Transition“, „sozial“ oder „Governance“ gelten nur diese letzten, weniger strengen Ausschlüsse – fossile Unternehmen sind dann nicht automatisch ausgeschlossen.
- Zusatzregeln: Wer „nachhaltig“ im Namen führt, muss einen nennenswerten Teil in nachhaltige Investitionen im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung stecken. „Impact“-Fonds müssen messbare positive Wirkung anstreben, „Transition“-Fonds einen klaren, messbaren Weg zum Wandel ihrer Unternehmen zeigen.
Viele Fonds haben deshalb 2025 ihre Anlagen angepasst – oder einfach ihren Namen geändert: Laut Finanzwende und urgewald haben 604 Fonds die regulierten Begriffe gestrichen und behalten so fossile Anlagen von 11,4 Milliarden Euro (mehr dazu). Die EU-Kommission hat im November 2025 außerdem vorgeschlagen, die Offenlegungsverordnung zu überarbeiten und feste Produktkategorien einzuführen. Das ist noch nicht beschlossen; bis dahin gelten die ESMA-Leitlinien.
Was die Studien zeigen
- Der Name zieht Geld an. In einer Auswertung von mehr als 28.000 Fonds in der EU (2019–2024) und über 1.000 Nachhaltigkeitsbegriffen bekamen Fonds mit nachhaltigem Namen deutlich mehr neues Anlegergeld. Für Anbieter lohnt sich ein grüner Name also – auch wenn die neuen Regeln Aufwand kosten.
- Der Prospekt wirkt stärker als Ratings. Eine frühere Studie desselben Teams mit rund 23.600 Aktienfonds und ETFs zeigt: Was der Anbieter selbst im Verkaufsprospekt über Nachhaltigkeit schreibt, beeinflusst Anleger am stärksten. Auch der Name und die gewählte Nachhaltigkeitsstrategie spielen eine Rolle. Externe Nachhaltigkeitsratings sind dagegen weniger wichtig als bisher angenommen.
Gerade weil Namen und Selbstauskünfte so viel Geld bewegen, ist es wichtig, dass sie stimmen. Die Forschenden sehen die neuen Regeln deshalb als Chance für mehr Glaubwürdigkeit.
Was heißt das für Dich als Anleger? Ein nachhaltiger Name ist seit 2025 an Mindeststandards gebunden – das ist ein Fortschritt. Er sagt aber noch nichts darüber, ob der Fonds etwas bewirkt. Lies im Prospekt oder im Basisinformationsblatt nach, wie der Fonds auswählt: Schließt er nur einzelne Branchen aus, wählt er die „Besten ihrer Klasse“ oder stimmt er aktiv auf Hauptversammlungen ab? Mehr dazu unter Nachhaltigkeit erkennen und Wie Geldanlagen wirken.
Regeln: ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen. Studien: Birk, K., Koch, S. & Wilkens, M. (2026): The value of a name – an ex-ante rethink of fund naming strategies considering the ESMA guidelines. Sustainability Accounting, Management and Policy Journal. doi.org/10.1108/SAMPJ-05-2025-0659 – Birk, K., Jacob, S. & Wilkens, M. (2024): What attracts sustainable fund flows? Prospectus versus ratings. Journal of Asset Management (frei zugänglich). doi.org/10.1057/s41260-024-00389-6