Kooperation mit radikalen Parteien oder Vereinigungen
Ob offiziell oder durch Enthüllungen bekannt geworden: Unterstützt ein Unternehmen radikale Parteien oder Vereinigungen ideell oder materiell, werden diese von nachhaltigen Investitionen ausgeschlossen. Dabei sind alle politischen, religiösen oder anderweitig als extremistisch eingestuften Organisationen eingeschlossen. Da hierfür eine allgemeingültige Definition schwer zu formulieren ist, kann es Fall-zu-Fall-Entscheidungen geben. Erleichtert wird dieser Entscheidungsprozess durch den Umstand, dass Parteispenden generell für viele nachhaltige Kreditgeber ein Ausschlusskriterium sind - unabhängig davon, wo sich die Partei verortet.
Meinungen und Erfahrungswerte
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